Das Land Schleswig-Holstein führt eine vorläufige Bescheinigung über den berufsbezogenen Teil der FHR ein, um das Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte FH-Studiengänge zu erleichtern. Es richtet sich also an Sie, wenn Sie die Fachhochschulreife erreicht haben, das Zeugnis Ihnen aber noch nicht vorliegt.